Elektronische Unterschrift

Die elektronische Signatur wird oft als Synonym für die digitale Signatur verwendet.

Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede. Elektronisch ist nicht gleichbedeutend mit digital. Elektronische Signatur ist eine rechtliche Definition für verschiedene, nicht notwendigerweise kryptografische Methoden zur Bestätigung der Identität einer Person, die eine elektronische Nachricht sendet.

Dazu gehören neben der digitalen Signatur beispielsweise auch Telegramm- und Telexadressen sowie die schriftliche Unterschrift auf einem per Fax übermittelten Dokument. Bei einer digitalen Signatur hingegen erfolgt die gesamte Abwicklung - die Authentifizierung, Identifizierung und Integrität - vollständig digital durch bestimmte Algorithmen.

Ein Beispiel für eine elektronische Unterschrift ist das alte Formular des Finanzamts, auf dem 5 zufällige Ziffern eingegeben, eine normale Unterschrift hinzugefügt und dann abgeschickt werden mussten. Diese elektronische Signatur wird nicht mehr verwendet und wurde durch DigiD ersetzt.

Der Begriff "elektronische Signatur" wird oft fälschlicherweise als Synonym für die digitale Signatur verwendet. Jede digitale Signatur ist eine elektronische Signatur, aber nicht jede elektronische Signatur ist eine digitale Signatur.

In den Niederlanden gibt es 3 Arten von digitalen Signaturen. Die gewöhnliche digitale Signatur, die fortgeschrittene und die qualifizierte digitale Signatur. Wenn eine fortgeschrittene digitale Signatur verwendet wird, hat sie in der Regel den gleichen rechtlichen Wert wie eine nassgeschriebene Unterschrift. Wenn Sie zum Beispiel Arbeitsverträge digital unterschreiben wollen, ist eine qualifizierte digitale Signatur erforderlich.