Digitale Unterschrift

Eine digitale oder elektronische Signatur bietet Sicherheit und Integrität

Digitale Unterschrift

Eine digitale Unterschrift oder elektronische Signatur ist eine digitale Version einer handschriftlichen oder nassen Unterschrift und besteht aus digitalen Daten, die einem digitalen Dokument beigefügt werden. Eine digitale Signatur bietet Gewissheit über das Testament und die Identität der Unterzeichner sowie die Gewissheit, dass das unterzeichnete Dokument nicht verändert wird.

Drei Arten von digitalen Signaturen

Das niederländische Recht folgt dem europäischen Recht (eIDAS) und kennt 3 Arten von digitalen Signaturen:

  1. Die gewöhnliche digitale Signatur
  2. Die fortgeschrittene digitale Signatur
  3. Die qualifizierte digitale Signatur

 

Im Folgenden werden die einzelnen Arten von digitalen Signaturen kurz erläutert:

Gewöhnliche elektronische Signatur

Eine gewöhnliche (nicht qualifizierte) elektronische Signatur ist eine Unterschrift, die mit anderen digitalen Daten verknüpft ist, z. B. mit einem Dokument oder einer E-Mail. Diese gewöhnliche digitale Signatur wird verwendet, um die Identität des Unterzeichners anzugeben. Diese Form der digitalen Signatur hat jedoch nur einen geringen oder gar keinen rechtlichen Wert, da die wahre Identität des Unterzeichners nicht festgestellt werden kann. Außerdem ist diese Form der digitalen Signatur leicht zu fälschen und es ist möglich, den Inhalt des Begleitdokuments nachträglich zu ändern. Eine gewöhnliche digitale Signatur ist beispielsweise eine eingescannte handschriftliche Unterschrift oder eine mit der Maus erstellte Unterschrift (eine so genannte Maussignatur).

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur verleiht den zu signierenden Dokumenten unter bestimmten Voraussetzungen volle Rechtsgültigkeit. Ein großer Vorteil der fortgeschrittenen elektronischen Signatur gegenüber der qualifizierten elektronischen Signatur ist, dass sie auf die meisten zu signierenden Dokumente niedrigschwellig angewendet werden kann, ohne die Rechtsgültigkeit zu beeinträchtigen. Dabei kann der Absender des Dokuments nicht nur selbst digital unterschreiben, sondern auch seine Kunden innerhalb desselben Systems auf relativ einfache Weise digital unterschreiben lassen, so dass der gesamte Unterzeichnungsprozess digital abgewickelt werden kann. Mehr über die fortgeschrittene elektronische Signatur.

Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte digitale oder elektronische Signatur ist der handschriftlichen oder nassen Unterschrift gleichgestellt. Sie hat daher den gleichen rechtlichen Wert. Die qualifizierte elektronische Signatur wird mit einem qualifizierten persönlichen PKI-Zertifikat erstellt. Diese digitale Unterschrift ist für Dokumente von großer rechtlicher Tragweite erforderlich, wie z. B. notarielle Urkunden, Hypothekenurkunden, Versicherungspolicen und in einigen Fällen auch Arbeitsverträge. Mehr über die qualifizierte elektronische Signatur.

Verlässlichkeit der elektronischen Signatur

Die Rechtsgültigkeit sagt viel über die Zuverlässigkeit von elektronischen Signaturen aus. Die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur können als zuverlässig angesehen werden. Bei beiden Arten der digitalen Signatur können Sie davon ausgehen, dass der Unterzeichner derjenige ist, der signiert (Identität). Und dass die signierten Dokumente nach dem Signieren nicht mehr verändert werden können (Integrität). Leider gilt dies nicht für die gewöhnliche digitale Signatur (z. B. eine Maussignatur oder ein gescanntes Bild). Sie kann daher nicht als zuverlässig angesehen werden.

Siehe auch: Digitale Signatur nach der Rijksoverheid.

Europäische Nutzung der digitalen Signatur

Seit dem 23. Juli 2014 gibt es die Europäische Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die sich mit der Verwendung von digitalen Signaturen befasst. Diese Verordnung stellt sicher, dass in allen EU-Ländern dieselben Rechtsvorschriften für elektronische Signaturen gelten und dass alle EU-Länder die elektronischen Signaturen der anderen Länder anerkennen. Allerdings kann jedes EU-Land seine eigenen zusätzlichen Rechtsvorschriften anwenden. In den Niederlanden ist dies das Gesetz über die elektronische Signatur. Vergleichen Sie dies mit der internationalen Verwendung von Pässen. Jedes Land stellt seinen eigenen Reisepass aus. Und zwar nach ihren eigenen Rechtsvorschriften. Diese Pässe sind von Land zu Land unterschiedlich, werden aber von jedem Land akzeptiert, da sie den internationalen Vereinbarungen entsprechen.