Digitale Unterschrift

Eine digitale oder elektronische Signatur bietet Sicherheit und Integrität

Arten von Unterschriften

Eine digitale Signatur oder elektronische Unterschrift ist eine digitale Version einer handschriftlichen oder nassen Unterschrift und besteht aus digitalen Daten, die einem digitalen Dokument beigefügt werden. Eine elektronische Signatur vermittelt Gewissheit über die Willensbekundung und die Identität der Unterzeichner sowie die Gewissheit, dass das unterzeichnete Dokument nicht mehr verändert wird.

Drei Arten von digitalen Signaturen

Das niederländische Recht folgt dem europäischen Recht (eIDAS) und kennt 3 Arten von elektronischen Signaturen:

  1. Die gewöhnliche digitale Signatur
  2. Die fortgeschrittene digitale Signatur
  3. Die qualifizierte digitale Signatur

Gewöhnliche elektronische Signatur

Eine gewöhnliche, nicht qualifizierte elektronische Signatur ist eine Unterschrift, die mit anderen digitalen Daten, z. B. einem Dokument oder einer E-Mail, verbunden ist. Diese alltägliche elektronische Signatur dient dazu, die Identität des Unterzeichners anzugeben. Allerdings hat diese Variante der elektronischen Signatur nur einen begrenzten rechtlichen Wert, da die tatsächliche Identität des Unterzeichners nicht überprüft werden kann. Außerdem ist diese Form der Signatur äußerst fälschungsanfällig und eine nachträgliche Veränderung des Inhalts des Begleitdokuments ist durchaus möglich. Eine gewöhnliche elektronische Signatur ist z.B. eine eingescannte handschriftliche Unterschrift oder eine mit der Maus erstellte Unterschrift (sog. Maussignatur).

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur verleiht den zu signierenden Dokumenten unter bestimmten Voraussetzungen volle Rechtsgültigkeit. Ein wesentlicher Vorteil der fortgeschrittenen elektronischen Signatur gegenüber der qualifizierten elektronischen Signatur ist, dass sie auf die meisten zu signierenden Dokumente benutzerfreundlich angewendet werden kann, ohne deren Rechtsgültigkeit zu beeinträchtigen. Der Absender des Dokuments kann nicht nur selbst digital unterschreiben, sondern auch seine Kunden auf relativ einfache Weise dazu bringen, innerhalb desselben Systems digital zu unterschreiben, so dass der gesamte Unterzeichnungsprozess mühelos digital abläuft.

Mehr zur fortgeschrittenen elektronischen Signatur.

Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte digitale oder elektronische Signatur ist der handschriftlichen oder nassen Unterschrift gleichwertig. Sie hat daher den gleichen rechtlichen Wert. Die qualifizierte elektronische Signatur wird mit einem qualifizierten persönlichen PKI-Zertifikat erstellt. Diese Signatur ist für Dokumente mit erheblichen rechtlichen Folgen erforderlich, wie z. B. notarielle Urkunden, Hypothekenverträge, Versicherungspolicen und in einigen Fällen auch Arbeitsverträge. Mehr über die qualifizierte elektronische Signatur.

Verlässlichkeit der elektronischen Signatur

Die Rechtsgültigkeit sagt viel über die Zuverlässigkeit von elektronischen Signaturen aus. Die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur können als zuverlässig angesehen werden. Bei beiden Arten kann man davon ausgehen, dass der Unterzeichner derjenige ist, der signiert (Identität). Und dass die signierten Dokumente nach dem Signieren nicht mehr verändert werden können (Integrität). Leider gilt dies nicht für die gewöhnliche Unterschrift (z. B. eine Mausunterschrift oder ein gescanntes Bild). Sie kann daher nicht als zuverlässig angesehen werden.

Siehe auch: Die Zentralregierung.

Europäische Nutzung der digitalen Signatur

Seit dem 23. Juli 2014 gibt es die Europäische Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die sich mit der Verwendung von digitalen Signaturen befasst. Diese Verordnung stellt sicher, dass in allen EU-Ländern dieselben Rechtsvorschriften für elektronische Signaturen gelten und dass alle EU-Länder die elektronischen Signaturen der anderen Länder anerkennen. Allerdings kann jedes EU-Land seine eigenen zusätzlichen Rechtsvorschriften anwenden. In den Niederlanden ist dies das Gesetz über die elektronische Signatur. Vergleichen Sie dies mit der internationalen Verwendung von Pässen. Jedes Land stellt seinen eigenen Reisepass aus. Und zwar nach ihren eigenen Rechtsvorschriften. Diese Pässe sind von Land zu Land unterschiedlich, werden aber von jedem Land akzeptiert, da sie den internationalen Vereinbarungen entsprechen.