Qualifizierte elektronische Signatur

So aussagekräftig wie eine handschriftliche oder nasse Unterschrift

Das niederländische Recht kennt 3 Arten von elektronischen oder digitalen Signaturen, wobei die qualifizierte elektronische Signatur die zuverlässigste der drei ist. Die qualifizierte elektronische Signatur ist daher der handschriftlichen oder nassen Unterschrift gleichwertig und hat denselben rechtlichen Wert.

Die qualifizierte elektronische Signatur, die auch als qualifizierte digitale Signatur bezeichnet wird, ist für Dokumente mit erheblichen Rechtswirkungen erforderlich, wie z. B. notarielle Urkunden, veröffentlichte Jahresabschlüsse, Hypothekenurkunden, Versicherungspolicen und Arbeitsverträge. Seit dem 1. Juli 2016 ist es für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben, Arbeitsverträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

PKI-Zertifikat und Authentifizierung

Die qualifizierte elektronische Signatur verwendet ein qualifiziertes personen- oder organisationsspezifisches PKI-Zertifikat zur Authentifizierung des Unterzeichners. Dieses Zertifikat garantiert in höchstem Maße die Identität des Unterzeichners.

PKI steht für Public Key Infrastructure und ist ein System, das die Ausstellung und Verwaltung digitaler Zertifikate ermöglicht.

Gesetzgebung und eIDAS

Die niederländischen Rechtsvorschriften über elektronische Signaturen sind seit dem 21. Mai 2003 unter anderem in Artikel 3:15a des Bürgerlichen Gesetzbuchs verankert. Dieses Gesetz geht noch auf die europäische Richtlinie 1999/93/EG zurück. Im Übrigen beziehen sich die niederländischen Rechtsvorschriften auf elektronische Signaturen und nicht speziell auf digitale Signaturen. Dies ist auf einige ältere Formen des elektronischen Signierens zurückzuführen, die heute kaum oder gar nicht mehr verwendet werden.

Seit dem 23. Juli 2014 gibt es eIDAS (Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, Europäische Verordnung (EU) Nr. 910/2014). Diese Verordnung ist strenger als die alte europäische Richtlinie 1999/93/EG. Das niederländische Recht wurde auf der Grundlage dieser Verordnung am 1. Juli 2016 geändert. eIDAS stellt sicher, dass in allen EU-Ländern die gleichen Rechtsvorschriften für elektronische Signaturen gelten. Jedes EU-Mitglied ist verpflichtet, seine eigenen Rechtsvorschriften entsprechend anzupassen, wobei ein gewisser Spielraum für eigene zusätzliche Anforderungen bleibt.

Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht in vollem Umfang Artikel 3:15a, Absätze 2a bis f des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Qualifiziert oder fortgeschritten?

Der Hauptunterschied zwischen der qualifizierten elektronischen Signatur und der fortgeschrittenen elektronischen Signatur besteht darin, dass letztere kein qualifiziertes personen- oder organisationsspezifisches Zertifikat von bestimmten Unterzeichnern erfordert. Um eine fortgeschrittene digitale Signatur zu erstellen, kann man einen Anbieter von Signierdiensten nutzen, der sein Signierverfahren ordnungsgemäß eingerichtet hat. Für eine normale elektronische Signatur wird nur selten ein Zertifikat verwendet. Ohne ein Zertifikat ist die Signatur nicht rechtsgültig. Wenn ein Zertifikat verwendet wird, ist die Zuverlässigkeit immer noch sehr gering, so dass es nur für Dokumente mit sehr geringer Rechtswirkung (z. B. eine Online-Umfrage) verwendet werden kann. Für die Unterzeichnung von Dokumenten mit rechtlicher Wirkung sind gewöhnliche elektronische Signaturen daher nicht zu empfehlen.

Möchte Ihre Organisation auch elektronisch unterschreiben können?

Und möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Auswirkungen das qualifizierte elektronische Signieren auf Ihr Unternehmen haben wird?
Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns.