Digitale Unterzeichnung von Arbeitsverträgen - was sagt das Gesetz?

16. April 2020

In der heutigen Welt sind wir noch weitgehend daran gewöhnt, eine Vereinbarung mit einer handschriftlichen Unterschrift in Verbindung mit dem Namen des Unterzeichners, dem Datum und dem Ort, an dem die Unterschrift geleistet wurde, zu bestätigen.

Arbeitsverträge digital unterschreiben

Der Trend geht dahin, dass Geschäfte zunehmend online getätigt werden. Vor allem angesichts der Corona-Krise ist die Notwendigkeit, Verträge digital unterzeichnen zu können, hoch. In diesem Zusammenhang werden Vereinbarungen auch online geschlossen. Um ein Online-Dokument mit einer Signatur zu versehen, wird häufig ein Bild einer handschriftlichen Unterschrift in das Dokument geladen. Eine andere Form der elektronischen Signatur ist die "handschriftliche" Unterzeichnung eines Dokuments mit dem (Maus-)Cursor Ihres Computers.

Bei beiden elektronischen Signaturen hat die andere Partei keinen schlüssigen Beweis dafür, wer welches Dokument tatsächlich unterzeichnet hat. Dies könnte sich im Falle eines späteren Rechtsstreits als kostspielig erweisen.

Eine digitale Signatur unterscheidet sich stark von einer elektronischen Signatur, da die Identität des Unterzeichners zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt werden muss. Die Validierung der Identität einer Person erfolgt häufig mit Hilfe eines Tokens, wie er beispielsweise beim Online-Banking verwendet wird. Ein Identifikationsinstrument kann aber auch ein Zertifikat sein, das unter strengen Auflagen von einer zuständigen Behörde ausgestellt wird, oder Ihr Mobiltelefon.

Die rechtlichen Anforderungen an digitale Signaturen sind in der EU einheitlich in der eIDAS-Verordnung festgelegt. Diese Verordnung gilt auch in den Niederlanden und unterscheidet zwischen drei Arten von Unterschriften:

 

  1. Normale elektronische Signatur: Dies ist die einfachste Variante. Denken Sie an eine Maussignatur oder die eingescannte Unterschrift, die zum Beispiel als Bild unter eine E-Mail eingefügt werden kann. Durch einen einseitigen Weg (z. B. eine E-Mail) wird der Unterzeichner verifiziert.
  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur: Diese Methode verwendet eine so genannte "Zwei-Faktor-Authentifizierung", bei der die unterzeichnende Person auf zwei Arten überprüft wird. Dieser Code wird häufig aus der Nachricht selbst und aus der Identität des Absenders abgeleitet. Für diese Überprüfung können verschiedene Verfahren verwendet werden, wie z.B. SMS-TAN, DigiD und iDIN.
  3. Qualifizierte elektronische Signatur: Dies ist die "schwerste" Variante. In diesem Fall wird eine fortgeschrittene elektronische Signatur anhand eines Zertifikats geprüft, das von einem staatlich anerkannten Zertifikatsanbieter ausgestellt wurde. Es handelt sich also um eine Art "digitalen Reisepass".

Ist eine digitale Signatur rechtsgültig?
In den Niederlanden sind die Anforderungen der eIDAS-Verordnung in Artikel 3:15a des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. In diesem Artikel heißt es: "Eine elektronische Unterschrift hat die gleichen rechtlichen Wirkungen wie eine handschriftliche Unterschrift, wenn die dafür verwendete Methode unter Berücksichtigung des Zwecks, für den die elektronischen Daten verwendet wurden, und aller anderen Umstände des Falles ausreichend zuverlässig ist.

Die digitale Unterschrift ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt, sofern sie "hinreichend zuverlässig" ist. Aus diesem Grund können Sie Dokumente, Rechnungen und Vereinbarungen mit einer digitalen Signatur abschließen und sind - abgesehen davon, dass sie rechtsgültig ist - rechtlich stark, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, da es dann an der anderen Partei liegt, zu beweisen, dass die digitale Signatur nicht von ihr erstellt wurde (anstatt dass Sie beweisen müssen, dass die andere Partei die Signatur erstellt hat). Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass sowohl die fortgeschrittene als auch die qualifizierte digitale Signatur als hinreichend zuverlässig angesehen werden. Das bedeutet, dass beide Unterschriften eine hohe Beweiskraft haben, falls die Parteien darüber streiten sollten. Der Richter geht "von Amts wegen" davon aus, dass diese Signaturen rechtsgültig sind, was bedeutet, dass es einer streitenden Partei obliegt, nachzuweisen, dass eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur nicht gültig erstellt wurde. Der Einfachheit halber füge ich eine Notiz bei, die ich kürzlich zu diesem Thema in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht habe.

Kann man einen Arbeitsvertrag digital unterschreiben?
Der Arbeitsvertrag nimmt im niederländischen Zivilrecht eine besondere Stellung ein. Denn der Arbeitnehmer ist in bestimmten Situationen geschützt, z. B. wenn ein Unternehmen verkauft wird und die Beschäftigten mit ihm wechseln müssen. Aber auch dann, wenn eine Wettbewerbsverbots- oder Strafklausel zugunsten des Arbeitgebers enthalten ist. Der Gesetzgeber hat daran gedacht, in solchen Fällen strenge Anforderungen zu stellen, um die Position des Arbeitnehmers zu schützen.

Der Gesetzgeber schützt die Position des Arbeitnehmers bei bestimmten, für ihn nachteiligen Regelungen, indem er sie an ein Schriftformerfordernis knüpft. Dies betrifft insbesondere die folgenden Klauseln: Probezeit (Artikel 7:652 Absatz 2 des BW), Vertragsstrafenklausel (Artikel 7:650 Absatz 2 des BW) und Wettbewerbs- oder Beziehungsklausel (Artikel 7:653 Absatz 1b des BW).

Es gibt eine juristische Debatte über die Auslegung des Schriftformerfordernisses. Dies liegt daran, dass diese Anforderung in das Gesetz aufgenommen wurde, als es noch keine digitale Welt gab. Die Gerichte haben daher in verschiedenen Urteilen die Vorschrift lockerer ausgelegt und sie somit gedehnt. So kann mit einer digitalen Signatur die gesetzliche Schriftform noch eingehalten werden. In der Praxis setzt sich immer mehr die Auffassung durch, dass das Erfordernis der Schriftlichkeit weit auszulegen ist und in einem angemessenen Verhältnis dazu steht. Solange die Position eines Arbeitnehmers ausreichend geschützt ist, kann die Forderung nach Taten in die Tat umgesetzt werden. Damit kommt auch die digitale Signatur für die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen im Allgemeinen, aber insbesondere für bestimmte Klauseln ins Spiel.

Alles in allem ist es ratsam, bei der digitalen Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, ob mit oder ohne belastende Klauseln, eine fortgeschrittene digitale Signatur sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu verwenden. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, kann man je nach den im Vertrag enthaltenen Bestimmungen eine qualifizierte Signatur verwenden. Eine fortgeschrittene Signatur kann durch die Identifizierung über ein Mobiltelefon, aber auch durch die Verifizierung anhand der Ihrer Bank bekannten persönlichen Daten erfolgen. Nicht alle Anbieter von digitalen Signaturen können eine qualifizierte Signatur, sondern nur eine einfache digitale Signatur anbieten. Diese Parteien machen geltend, dass diese Unterschriften rechtsgültig sind, und berufen sich dabei auf Artikel 3:15a, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (siehe oben). Es sollte klar sein, dass dies logisch ist, aber nur dann ein Problem darstellen kann, wenn die andere Partei die Gültigkeit bestreitet.

"Die elektronische Signatur von Zynyo macht die physische Unterzeichnung von (Arbeits-)Verträgen überflüssig und spart Zeit und Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus geht Zynyo bei der Implementierung der elektronischen Signatur auf Projektbasis vor. Dies gewährleistet die Unterstützung und Beteiligung des regulären IKT-Lieferanten und des Managers des Systems, mit dem die Anwendung verbunden ist.

- P.A.M. Dammers, Provinz Nordholland

Zusammenfassung
Arbeitsverträge, mit oder ohne Klauseln, die den Arbeitnehmer belasten, können idealerweise mit der Zynyo Signing Service Software unterzeichnet werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt Zynyo, Arbeitsverträge mit einer fortgeschrittenen digitalen Signatur (Advanced Electronic Signature) zu unterzeichnen.

Sie fragen sich, wie Zynyo Ihnen dabei helfen kann?

Sie können sich an Joost Hament (Leiter der Rechtsabteilung) wenden.
Zögern Sie nicht, Sicherheit ist die Basis.